In einem Urteil hat das VG Berlin (VG Berlin, Urteil v. 23.06.2021, Az.: 6 K 90/20) entschieden, dass Behörden Airbnb in bestimmten Fällen dazu verpflichten können, die Daten von Vermietern herauszugeben.
Hintergrund der Entscheidung war der gegen mehrere Vermieter vorliegende Verdacht, gegen das Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen zu verstoßen, weil viele Inserate über keine oder nur über falsche Registriernummern verfügten bzw. weil nicht zu erkennen war, ob es sich bei den Vermietern ggf. um gewerbliche Anbieter handelt.
Im Zuge dieses Verdachts hatte das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Herausgabe entsprechender Daten von Airbnb verlangt, Airbnb hingegen hat die Auskunft verweigert.