Bundesregierung stellt fest: Für ChatGPT gilt die DSGVO

Die AfD hat die Sperrung von ChatGPT durch italienische Datenschutzbehörden und die anschließenden Diskussionen auch in Deutschland zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage mit dem Titel „ChatGPT und Datenschutz“ (Drucksache 20/6835 v. 17.05.2023) an die Bundesregierung zu richten.

Die kleine Anfrage enthält 17 Fragen, die unterschiedliche Aspekte im Themenbereich von ChatGPT und Datenschutz abdecken. Angefragt werden unter anderem die Geltung der DSGVO, die rechtlichen Grundlagen für eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland und die Gefahren der Integration von ChatGPT in Microsoft-Produkte wie Office und Teams.

In der kleinen Anfrage wurde auch gefragt, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor (Cyber-)Kriminalität schützt und ob sie sich eine „Auffassung dazu erarbeitet“ hat, welche Möglichkeiten es für sie gibt, Urheberrechtsverletzungen und das Inumlaufbringen von Falschinformationen und inkorrekten personenbezogenen Daten, die von ChatCPT generiert wurden, zu verhindern.

Angefragt werden zudem konkrete Fördermaßnahmen der Bundesregierung von KI-Projekten. Die Bundesregierung antwortete konkret und umfassend.

Quelle: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/bundesregierung-stellt-fest-fuer-chatgpt-gilt-die-dsgvo_230132_602932.html