„OpenJur“ wird auf Schadensersatz verklagt – Zukunft des Projekts wegen Haftungsfragen offen

Gegen die kostenlose Rechtsprechungsdatenbank „OpenJur“ wurde am 11.
August Klage beim LG Hamburg eingereicht. Auf „OpenJur“ lassen sich nach
eigenen Angaben mehr als 600.000 Volltextentscheidungen abrufen. Bei einer dieser Entscheidungen soll eine unvollständige Anonymisierung
vorgelegen haben mit der Folge, dass der Name der betroffenen Person zu
lesen war. OpenJur bezieht die Entscheidungen direkt von den Ländern
bzw. den Gerichten ohne diese zuvor zu prüfen.

Nach einer zunächst erfolgten Abmahnung beseitigte OpenJur umgehend die
Namensnennung. Im nun anhängigen Rechtsstreit fordert der Betroffene
u.a. mehrere tausend Euro Schadensersatz.

OpenJur finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Der Betrieb der
Homepage kostet etwa 250,- EUR im Monat. Eine Schadensersatzforderung in
dieser Höhe und insbesondere die Feststellung, dass OpenJur für die
Veröffentlichung von amtlichen Veröffentlichungen haften muss, könnte
das Ende des Projekts bedeuten.

Auf dem EDV Gerichtstag 2009 in Saarbrücken wurde OpenJur mit dem
Nachwuchspreis als „Bestes juristisches Internetprojekt 2009“
ausgezeichnet.

Quellen: