Das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung vom 06.07.22 angekündigt Amazon stärkrt zu überwachen. Insbesondere hat es die marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens festgestellt. Damit unterfällt Amazon der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19 a GWB. Die Vorschrift besteht seit einer Reform des GWB 2021 und räumt der Behörde weitergehende Spielräume ein. Amazon hat zuletzt einen Umsatz von 32 Mrd. € in Deutschland erzielt. Auch wird jeder zweite Onlinekauf in Deutschland über Amazon getätigt. Als Online-Marktplatz für gewerbliche hat Amazon einen Anteil von über 70 Prozent. Damit ist das Unternehmen marktbeherrschend. Vorausgegangen sind vergleichbare Einstufungeen für Alphabet und Meta. Damit könne Amazon Absatz- und Beschaffungsmärkte kontrollieren. Amazon will juristische Schritte gegen die Einstufung einleiten.
Quellen:
https://netzpolitik.org/2022/wettbewerb-bundeskartellamt-verschaerft-gangart-gegen-amazon/
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/06_07_2022_Amazon.html?nn=3591286