Bundeskartellamt wendet für Amazon verschärte Regeln an

Das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung vom 06.07.22 angekündigt Amazon stärkrt zu überwachen. Insbesondere hat es die marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens festgestellt. Damit unterfällt Amazon der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19 a GWB. Die Vorschrift besteht seit einer Reform des GWB 2021 und räumt der Behörde weitergehende Spielräume ein. Amazon hat zuletzt einen Umsatz von 32 Mrd. € in Deutschland erzielt. Auch wird jeder zweite Onlinekauf in Deutschland über Amazon getätigt. Als Online-Marktplatz für gewerbliche hat Amazon einen Anteil von über 70 Prozent. Damit ist das Unternehmen marktbeherrschend. Vorausgegangen sind vergleichbare Einstufungeen für Alphabet und Meta. Damit könne Amazon Absatz- und Beschaffungsmärkte kontrollieren. Amazon will juristische Schritte gegen die Einstufung einleiten.

Quellen:
https://netzpolitik.org/2022/wettbewerb-bundeskartellamt-verschaerft-gangart-gegen-amazon/
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/06_07_2022_Amazon.html?nn=3591286