BGH stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kündigungsbutton

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an den gesetzlichen Kündigungsbutton in seinem Urteil vom 16.07.2026 (Az. I ZR 200/25) weiter präzisiert. Anbieter dürfen die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung nicht mit Hinweisen auf alternative Vertragsoptionen – etwa einer beitragsfreien Vertragspause – ergänzen. Darin liegt ein Verstoß gegen die Regelung des § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 BGB.

Nach Auffassung des Gerichts dient die Bestätigungsseite ausschließlich der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung. Zusätzliche Informationen, die den Nutzer von seinem Kündigungsentschluss abbringen könnten, sind unzulässig.

Dem Verfahren lag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Fitnessstudiokette FitX zugrunde. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf den Hinweis auf die Möglichkeit einer Vertragspause noch als zulässige Information angesehen hatte, entschied der BGH nun zugunsten des Verbraucherschutzes.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton einen einfachen, unmittelbaren und unbeeinflussten Weg zur Vertragsbeendigung gewährleisten soll. Unternehmen müssen ihre Online-Kündigungsprozesse entsprechend ausgestalten und auf ablenkende Hinweise oder alternative Angebote auf der Bestätigungsseite verzichten.

Quellen:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026128.html