Amazon von französischer Datenschutzbehörde mit Strafe in Höhe von 32 Millionen Euro belegt

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Amazon mit einer empfindlichen Strafe von 32 Millionen Euro belegt, da das Unternehmen Mitarbeiter in seinen Lagern angeblich in unzulässiger Weise überwacht haben soll. Die CNIL wirft Amazon vor, gegen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, verstoßen zu haben. Besonders im Fokus der Kritik stehen die Scanner-Systeme, die von einer Amazon-Tochtergesellschaft, Amazon France Logistique, verwendet werden. Diese Systeme zeichnen detaillierte Informationen zur Arbeitsgeschwindigkeit der Mitarbeiter und deren Pausenzeiten auf.

Die Überwachungspraktiken umfassen auch die Verfolgung von Mitarbeitern, die länger als 10 Minuten inaktiv sind und die zu schnelle Anwendung eines Scanners in weniger als 1,25 Sekunden, da hier Fehlscans auftreten können. Die CNIL argumentiert, dass diese Praktiken nicht auf einem berechtigten Interesse basieren können und zu einer übermäßigen Kontrolle der Mitarbeiter führen. Insbesondere wird bemängelt, dass Mitarbeiter gezwungen sind, jede genommene Pause zu rechtfertigen. Zudem hält die Behörde die Aufbewahrung der gesammelten Daten für 31 Tage für unangemessen.

Amazon weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, dass die verwendeten Lagerverwaltungssysteme branchenüblich sind und eine Notwendigkeit für die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Betriebsabläufe darstellen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Die CNIL betont, dass die hohe Geldstrafe besonders aufgrund der außergewöhnlichen Intensität und Dauer der Überwachung durch die eingesetzten Scanner festgelegt wurde. Diese Methode sei „anders als traditionelle Methoden zur Aktivitätsüberwachung“ und führe zu einer sehr engen und detaillierten Überwachung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter.

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