Amazon legt Widerspruch gegen die Einstufung der Plattform als „Very Large Online Platform“ beim EuGH ein

Nach dem Digital Services Act wurde Amazon als besonders große Online-Plattform eingestuft. Gegen diesen Status wehrt sich der weltgrößte Online-Händler nun.

Für die sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen (mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzern  in der EU) gelten gemäß dem DSA besonders strenge Vorgaben: Sie müssen zusätzlich eine Reihe von Sorgfaltspflichten erfüllen, was im Ergebnis nur durch die Implementierung eines umfassenden und fortlaufenden Risiko- und Compliance-Managementsystems gewährleistet werden kann. Bei Verstößen gegen diese Pflichten des DSA drohen Unternehmen außerdem Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Amazon allerdings klagt nicht gegen die Größe-Zuordnung selbst; vielmehr vertritt Amazon die Meinung, dass das Geschäftsmodel Amazons nicht der Definition der digitalen Vermittlungsdienste gemäß DSA entspricht, weshalb Amazon schon gar nicht in den Anwendungsbereich des DSA fallen solle. 

„Das Gesetz über digitale Dienste wurde dazu geschaffen, systemische Risiken zu bekämpfen, die von sehr großen Unternehmen mit Werbung als primärer Umsatzquelle ausgehen, die Rede und Information verbreiten“, sagte ein Amazon-Sprecher. Der größte Teil der Umsätze Amazons stamme jedoch aus dem Einzelhandel. Es sei unfair, größere Einzelhändler nicht unter dem Gesetz zu regulieren, aber Amazon schon.

Die Europäische Kommission hat insgesamt 19 Internet-Dienste unter die besonderen Regeln für sehr große Online Plattformen bzw. Suchmaschinen gestellt. Ende Juni hat auch Zalando mit ähnlichen Argumenten die Einstufung als sehr große Plattform angefochten.

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