Wer hat das Eigentum an Daten, die über mit dem Internet verbundene Geräte generiert werden? Bisher wurde diese Frage allenfalls durch Verträge zwischen Herstellern und Käufern geregelt – wenn überhaupt.
Das neue Datengesetz der Europäischen Union hingegen gibt Verbrauchern das Recht, diese Daten zu verarbeiten, und legt Herstellern die Pflicht auf, erhobene Daten zu teilen. Der Europäische Gesetzgeber verspricht sich davon Marktanreize u.a. für einen etwaigen Anschlussmarkt.
Das neue Datengesetz ist somit der industrielle „sidekick“ zur Datenschutzgrundverordnung.
Damit verbunden sind vielfache datenschutzrechtliche Fragestellungen, die auch zukünftig noch einer Klärung bedürfen.
Quelle: https://www.politico.eu/
Datengesetz: https://eur-lex.europa.eu/