Amazon geht gegen Einstufung als „marktbeherrschend“ vor

Amazon geht als erstes der vier Big-Tech-Unternehmen, das von der Einstufung als  marktbeherrschend“ betroffen ist (neben Alphabet, Apple und Meta), rechtlich gegen diese Einstufung durch das Bundeskartellamt vor.

Nach einer ersten Verhandlung am Kartellsenat des Bundesgerichtshofs ist die erste Einschätzung des Senats, dass die Bevollmächtigung des Bundeskartellamts nicht gegen EU-Recht verstoße und in dieser Sachfrage auch keine Anrufung des EuGH erforderlich ist. Zur Frage, ob für die Befugnisse des Bundeskartellamts eine Vorankündigung auf europäischer Ebene notwendig gewesen wäre, sei trotzdem eine Beteiligung des EuGH denkbar.

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