Am 18. August 2026 veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) die Digitalstrategie „Digitales Saarland 2035“. Sie gliedert sich in neun Wirkungsfelder, die von „Sichere digitale Infrastrukturen“ über „Digitale Mündigkeit“ bis zu „Lebendiger gesellschaftlicher Zusammenhalt“ reichen. Für die Jahre 2025 bis 2029 sind konkrete Etappenziele definiert; die Umsetzung ist ressortübergreifend angelegt und auf Open Data, digitale Souveränität und Nachnutzung von „Einer-für-Alle“-Komponenten ausgerichtet.
Parallel befasste sich der Ministerrat am 14. August 2026 mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz Saarland (InfoSiG). Es ersetzt das bisherige IT-Sicherheitsgesetz von 2018, schafft verbindliche Melde- und Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen, definiert ein landeseinheitliches Informationssicherheits- und IT-Notfallmanagement und setzt die EU-NIS-2-Richtlinie für den Landesbereich um. Dem Gesetz ging die im Oktober 2025 veröffentlichte „Leitlinie Informationssicherheit der Landesverwaltung“ voraus, die erstmals BSI-Grundschutz und ISO/IEC 27001 als verbindliche Standards festlegte.
Als zentraler Akteur agiert der Landes-CISO (Chief Information Security Officer), der künftig über eine aufgewertete Rechtsstellung verfügt. Das InfoSiG knüpft an die Leitlinie an, macht sie justiziabel und schafft klare Zuständigkeiten in der Landesverwaltung, ein echter Fortschritt gegenüber dem Vorgängergesetz, das weitgehend unverbindlich blieb.
Gleichzeitig bleiben konkrete technische Umsetzungsvorgaben vage. Die Strategie betont den Wunsch nach Standardsoftware, ohne zu klären, wie dies gelingen soll, wenn keine souveränen oder quelloffenen Alternativen existieren, etwa im Bereich E‑Akte oderGeodateninfrastruktur. Ein verbindlicher Open-Source-Prüfauftrag vor jeder Beschaffung (nach dem Vorbild von § 7 E-Government-Gesetz Schleswig-Holstein) wäre hier ein Gewinn.
Auch die Verknüpfung mit horizontalen Rechtsbereichen bleibtausbaufähig: Datenschutz-Folgenabschätzungen, Vorgaben der KI-Verordnung und Anforderungen der Barrierefreiheit (BITV, BFSG) werden nicht eigens integriert. Dies überlässt operative Umsetzungsfragen den Kommunen und Ressorts – mit ungewissem Ausgang. Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen, dass ambitionierte Digitalstrategien ohne begleitende Finanzierungs- und Fortbildungsprogramme für Kommunen häufig nach der Pilotphase scheitern.
Das Saarland geht mit der Kombination aus strategischerLangfristplanung und verbindlicher Informationssicherheit eineninnovatien und sinnvollen Weg. Der nächste Schritt sollte sein, die technischen Umsetzungswege (insbesondere bei Softwarebeschaffung und Datenschutz‑Integration) gesetzlich zu konkretisieren und zu überwachen, ob die Kommunen durch Finanzierungszusagen und zentrale Kompetenzzentren entlastet werden können.
Quellen
- MWIDE: Digitalstrategie „Digitales Saarland 2035“, 18. August2026. https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalstrategie-allgemein
- MWIDE: Medienmitteilung „Saarland stärkt Cybersicherheit derLandesverwaltung“, 14. August 2026. https://www.saarland.de/mwide/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/2026/08/14_cybersicherheit_landesverwaltung
- MWIDE/Staatskanzlei: Leitlinie Informationssicherheit derLandesverwaltung, 12. August 2025. https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/informationssicherheit
- Evaluation zur Digitalstrategie NRW:Ausschuss für Digitalisierung und
Innovation, APr 17/1052
