Das österreichische Kommunikationsplattformen-Gese
Hiergegen klagten Google, Meta und TikTok. Da diese Unternehmen jedoch ihren Sitz in Irland haben unterliegen sie dort schon einschlägigen Rechtsnormen, wie bspw. dem Online Safety and Media Regulation Act 2022. Den Aufwand, nun ebenfalls Berichte für alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstellen, wollen Google, Meta und TikTok nicht betreiben. Daher wandten sie sich gegen die österreichischen Auflagen. Die ersten Instanzen lehnten eine Freistellung von diesen Auflagen ab, der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte die Frage nun dem EuGH vorgelegt, um die Auslegung von der Vereinbarkeit des österreichischen Kommunikationsplattformen-Gese
Der EuGH hat festgestellt, dass das österreichische Kommunikationsplattformen-Gese
Quellen:
- https://www.heise.de/news/EuGH
-Oesterreich-darf-Soziale-Netz e-anderer-EU-Laender-kein-2- Mal-regulieren-9358109.html - Urteil:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsession id=238100B5A872A65FD32ACEC78D8 45700?text=&docid=279493&pageI ndex=0&doclang=de&mode=req& dir=&occ=first&part=1&cid=4948 18 - Vorabentscheidungsersuchen:
https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=238100B 5A872A65FD32ACEC78D845700? text=&docid=263622&pageIndex= 0&doclang=de&mode=req&dir=& occ=first&part=1&cid=494818