Die Europäische Kommission wird zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. Es handelt sich hierbei um Verstöße gegen die Regulierungsferien sowie die doppelte Marktbeherrschung. Aktuell setzt die europäische Kommission 15 Vertragsverletzungsverfahren wegen verschiedener Verstöße gegen das EU-Telekommunikationsrecht fort, hat sechs geschlossen und eines gegen Estland ausgesetzt. Zudem wurden auch gegen Polen und Spanien neue Verfahren eingeleitet. Polen wird vorgeworfen eine Marktanalyse zur Begründung der bestehenden Preisregulierung für Endkunden-Breitbanddienste unterlassenen zu haben, im Verfahren gegen Spanien geht es sich um die Benennung eines Universaldienstanbieters und die Universaldienstfinanzierung.