Zwangsfilter für Bibliotheken

Am 31.05.2002 stellte der ‚Federal Appeals Court‘ in Philadelphia in einem Urteil die Verfassungswidrigkeit des ‚Children’s Internet Protection Act‘ (CIPA) fest (http://www.paed.uscourts.gov/documents/opinions/02D0415P.HTM). Bibliotheken und Schulen sollten laut Gesetz ab dem 01.07. nur dann staatliche Fördergelder bekommen, wenn an deren öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend eingesetzt würden. Nach Ansicht des Gerichts können diese Filter aber auch Inhalte blockieren, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Sie verstoßen, so das Gericht, damit gegen die Freiheit der Informationsbeschaffung, die sich aus der Verfassung ergibt.

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