Die Europäische Union plant für das Jahr 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus. Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen im Jahr 2011 zu erheben. Damit werden die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein. In Deutschland ist am 16. Juli 2009 das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag am 24. April 2009 und der Bundesrat am 15. Mai 2009 dem Gesetz abschließend zugestimmt.
Die Statistischen Ämter informieren auf ihrer gemeinsamen Seite über Notwendigkeit und Nutzen des Zensus, die eingesetzen Erhebungsverfahren sowie über die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften.
Während sich Anfang der 80er Jahre erheblicher Widerstand gegen die Volkszählung regte, blieb die Empörung diesmal bisher aus. Am 15.07.2010 wird die Jahresfrist für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Norm ablaufen. Am 10.06.2010, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Initiative gegen die Volkszählung 2011 gestartet mit dem Ziel, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz einzureichen.