Widerrechtliche Speicherplatz

Ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellte am Donnerstag in Luxemburg fest, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in der EU nur durch eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit gerechtfertigt wird.

Vorratsdatenspeicherung beschäftigt Gerichte mittlerweile bereits seit einigen Jahren. Der Internetprovider Spacenet und der Telekommunikationsanbieter Telekom hatten 2016 geklagt. Die Unternehmen wehren sich gegen die Vorschrift, bestimmte Daten für einen Zugriff von Behörden zu speichern.

 

Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/414812.überwachungsstaat-widerrechtliche-speicherpraxis.html