Mit Beschluss vom 12.11.2002 hat das Bundespatentgericht die Anordnung der Löschung der Wortmarke ‚Webspace‘ bestätigt. Der Beschluss kann nun online abgerufen werden (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030024.htm). Zur Begründung heisst es, ‚Webspace‘ sei zum Zeitpunkt des Eintragungsjahres ein im Internet häufig verwendeter Begriff gewesen, womit u.a. der Platz bezeichnet wurde, den ein Provider in Form von Speicherplatz für die Homepages seiner Kunden zur Verfügung stellt. Damit habe die Wortmarke nur einen reinen sachlich beschreibenden Aussagegehalt in Bezug auf die konkret dargestellten Dienstleistungen des Beschwerdeführers. Es fehle, so das Gericht, ‚…an der erforderlichen Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die in Rede stehenden Dienstleistungen des Beschwerdeführers von denen anderer, beispielsweise von Internetprovidern aufgefasst zu werden‘.