Wann sind Daten anonym? EDPB-Leitlinien gehen in die Konsultation
Der Europäische Datenschutzausschuss hat den Entwurf neuer Leitlinien zur Anonymisierung veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Leitlinien konkretisieren, wann Daten nicht mehr als personenbezogen gelten und damit aus dem Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Zentral ist: Anonymität ist keine bloße Entfernung direkter Identifikatoren. Entscheidend ist, ob Personen aus Sicht relevanter Akteure noch isoliert, verknüpft oder durch Schlussfolgerungen identifiziert bzw. unterscheidbar gemacht werden können.
Das Thema knüpft an eine lange Diskussion zum Personenbezug an. Der EuGH hat etwa in Breyer entschieden, dass dynamische IP-Adressen personenbezogen sein können (C-582/14); in Nowak wurde der Begriff personenbezogener Daten weit verstanden (C-434/16); und in EDPS v SRB ging es um die Frage, aus wessen Perspektive Pseudonymisierung bzw. Re-Identifizierbarkeit zu beurteilen ist (C-413/23 P). Der Entwurf versucht, diese Rechtsprechung in ein praktikables Prüfschema für Anonymisierung zu übersetzen.
Stellungnahmen können bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.
Link: EDPB Guidelines on anonymisation – public consultation
