Vodafone vom LG München zur Sperrung von kinox.to verpflichtet

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat Constantin Film vor dem LG München I erwirkt, dass Vodafone für Kabelkunden das Streaming-Portal kinox.to sperren muss. Seit vergangenem Freitag ist hier eine DNS-Sperre aktiv, die einen Zugriff auf das Portal unterbindet.

Entsprechenden Sperrverfügungen hatte der EuGH mit der Entscheidung UPC Telekabel (Rs. C-314/12) europarechtlich den Weg geebnet, auch der BGH hat sie in zwei Entscheidungen vom 26.11.2015 grundsätzlich gebilligt (I ZR 3/14; I ZR 174/14). Angesichts der jüngsten Änderungen des Telemediengesetzes ist in der Literatur umstritten, ob diese Rechtsprechung weiterhin Gültigkeit beansprucht. Das LG München I hat diese Frage offensichtlich bejaht.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einstweilige-Verfuegung-Vodafone-muss-Kinox-to-sperren-3966023.html