LG Berlin stellt Unwirksamkeit von Facebook-Voreinstellungen fest

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 16.01.2018 festgestellt, dass einige der von Facebook verwendeten Voreinstellungen sowie Teile der Einwilligung zur Datennutzung nicht mit geltendem Verbraucherrecht in Deutschland vereinbar sind.

In dem Urteil (Az. 16 O 341/15) wird kritisiert, dass auf einige datenschutzunfreundliche Voreinstellungen, die Facebook standardisiert verwendet,  nicht ausreichend hingewiesen werde, sodass eine informierte Einwilligung in diese auch nicht stattfinden könne.

Ebenso sei eine Klausel, durch die Benutzer sich dazu verpflichten, nur ihren richtigen Namen und Daten anzugeben und zu verwenden, nicht mit geltendem Recht vereinbar und daher ungültig.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Landgericht-Berlin-sieht-rechtswidrige-Voreinstellungen-3965619.html

Urteil unter: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2018/02/12/facebook_lg_berlin.pdf