Seit der Schrems-II-Entscheidung des EuGH im Juni 2020 gibt es kein wirksamen Regelungen zum Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA.
So sorgten die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und der US-Präsident, Joe Biden, vor einigen Tagen für Aufsehen, als sie in einer gemeinsamen Erklärung die politische Einigung zur Neuregelung verkündeten.
Jedoch wird sich am derzeitigen Zustand wohl noch eine ganze Zeit nichts ändern, da die Einigung zunächst nur grundsätzlicher Natur war.
Vor der Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage seien auf EU-Seite noch einige Hürden zu nehmen, weswegen vor Ende des Jahres nicht mit ihr zu rechnen sei, so EU-Justizkommissar Didier Reynders am 30.03.2022 in Brüssel.
Im Kern geht es um den Zugriff von US-Geheimdiensten auf europäische Daten, die zukünftig auf „zur Verfolgung definierter nationaler Sicherheitsziele notwendig und verhältnismäßig“ notwendiger Daten beschränkt werden sollen.
Auch ein unabhängiger Rechtsschutz für die Beschwerden von Europäern steht in der Diskussion.
Quellen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neuer-privacy-shield-fruehestens-zum-jahresende