Deutsche Justiz wendet Zustellungstrick im NetzDG-Streit mit Telegram an

Im Streit über die Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und damit im Zusammenhang stehende Bußgelder zwischen deutschen Behörden und Telegram bestand in der Vergangenheit das Problem, dass der in Dubai sitzende Betreiber des Messengerdienstes bislang nicht für den Empfang offizieller Schreiben erreichbar war. So konnten bereits am 28. April 2021 versendete Anhörungsschreiben nicht wirksam zugestellt und das angedrohte Bußgeld bereits aus diesem Grunde nicht durchgesetzt werden. Auch ein später eingeleitetes offizielles Rechtshilfeersuchen an das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate, das die Schreiben an Telegram weiterleiten sollte, verlief erfolglos.
Nun hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat daher letzte Woche zwei Anhörungsschreiben wegen NetzDG-Verstößen im Bundesanzeiger veröffentlicht, wodurch die die erforderliche Zustellung fingiert wird.

Quelle: https://www.heise.de/news/NetzDG-Streit-mit-Telegram-Deutsche-Justiz-wendet-Zustellungstrick-an-6624629.html