BAG: Betriebsräte erhalten Mitspracherecht in sozialen Netzwerken

Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsräten in seinem jüngsten Urteil ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers zugesprochen: Sofern Nutzer Postings über einzelne Mitarbeiter des Arbeitgebers abgeben können, müssen die Arbeitnehmervertreter der Kommentarfunktion ausdrücklich zustimmen. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in Bezug auf die sozialen Netzwerke.
Im konkreten Fall ging es um die Facebookseite eines Blutspendedienstes, welche so eingestellt war, dass Nutzer öffentlich Postings an die Pinnwand schreiben konnten. Nachdem dort auch kritische Kommentare über Mitarbeiter erschienen, beschwerte sich der Betriebsrat und verlangte die Löschung. Ihrer Ansicht nach stellten die öffentlich einsehbaren und identifizierenden Postings eine technische Verhaltens- und Leistungskontrolle dar, welche der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliege. Dieser Argumentation folgte nun das BAG, allerdings nur in Bezug auf das Posting auf der Online-Präsenz – ob das Unternehmen überhaupt ein Facebook-Profil habe oder nicht, sei weiterhin Sache des Arbeitgebers, denn der eigentliche Auftritt schade den Mitarbeitern nicht.
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