Verwaltungsgericht kippt BKA-Meldepflicht für soziale Netzwerke

Das VG Köln hat entschieden, dass Google und die Facebook-Mutter Meta zentrale Vorschriften aus dem 2020 und 2021 überarbeiteten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht umsetzen müssen. Dies betrifft insbesondere die neue Meldepflicht von Betreibern großer sozialer Netzwerke für strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA), die eigentlich seit Anfang Februar greifen sollte. In dem Urteil geht u.a. um die Vorschrift des § 3a NetzDG, wonach die Betreiber verpflichtet sind, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern unaufgefordert mit IP-Adresse und Portnummer an das BKA zu melden.
Das VG wies darauf hin, dass § 3a NetzDG gegen das Herkunftslandprinzip der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verstoße. Nach diesem Grundsatz richten sich die rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Anbieter elektronischer Dienste nach dem Recht seines Sitzstaates, dementsprechend also nicht nach deutschem, sondern nach irischem Recht.

Quelle: https://www.heise.de/news/NetzDG-Verwaltungsgericht-kippt-BKA-Meldepflicht-fuer-soziale-Netzwerke-6530090.html