CNIL zu Google Analytics

Nachdem bereits die Österreicher den Einsatz von Google Analytics für rechtswidrig erklärt hat, hat nun die französische Datenschutzbehörde CNIL nachgezogen. Die Behörde sieht den Einsatz von GA in seiner aktuellen Ausgestaltung als Verstoß gegen die DSGVO an. Zur Begründung führt sie ähnlich (wenn auch nicht so umfassende) Argumente an, wie bereits die österreichische Behörde: die seit dem Urteil gegen das EU-US-Privacy-Shield erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vor dem Schutz US-amerikanischer Behörden auf personenbezogene Daten reichen nicht aus. Unterm Strich sei somit eine Anonymisierung der Daten oder unter Umständen auch eine Abschaltung des Dienstes auf den Webseiten erforderlich.

Insofern: keine neue Entscheidung. Interessant finde ich aber, dass die CNIL angibt, den konkreten Fall mit weiteren Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedstaaten erörtert zu haben. Es dürfte somit klar sein, dass es sich bei der Entscheidungsrichtung nicht nur um die Auffassung einer (die CNIL auch bekannt als sehr strenge) Behörde handelt, sondern dass sich die Behörden in der Union in der Frage recht einig zu sein scheinen. Welche Länder an dem Fall mitgewirkt haben, veröffentlichte die französische Behörde leider nicht.

 

 

Quelle: https://www.cnil.fr/en/use-google-analytics-and-data-transfers-united-states-cnil-orders-website-manageroperator-comply

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