Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlendem Whistleblower Gesetz

Bis zum 17. Dezember 2021 hätte Deutschland Whistleblower-Gesetz schaffen müssen, mit dem Hinweisgeber besser geschützt werden, wenn sie Skandale, Korruption oder Straftaten aufdecken. Nun hat die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren mit dem Versand eines „blauen Briefes“ gestartet. Deutschland ist jedoch in guter Gesellschaft; 22 andere Staaten sind ebenfalls betroffen. Das Gesetz soll eigentlich insbesondere Behörden- aber auch Unternehmensmitarbeitern bei der Meldung von auffälligen Vorgängen helfen ohne selbst Konsequenzen abzubekommen.
Quelle: https://www.heise.de/news/Whistleblower-Richtlinie-EU-Kommission-startet-Vertragsverletzungsverfahren-6455024.html