Nach der Argumentation des Landgerichts Essen ist für jeglichen Transport von Daten (im konkreten Fall: Daten auf einem USB-Stick, der per Post verschickt wird) keine Verschlüsselung erforderlich. Damit sieht das Gericht keinen Datenschutzverstoß bei der Versendung unverschlüsselter Daten. Mit dieser Meinung sieht es die Sache deutlich anders als bspw. die Datenschutzbehörden oder andere Gerichte.
Quelle: https://www.datenschutz-notizen.de/unverschluesselt-ist-der-neue-datenschutz-1831993/