Aus für das Fax aus Datenschutzgründen

Datenschutzbeauftragte aus mehreren deutschen Bundesländern stufen den Faxversand „als nicht konform zur DSGVO“ ein. Darüber hinaus sei die Übertragung von besonders schutzwürdigen Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) mittels Fax sogar unzulässig. Begründet wird dies mit der Möglichkeit des Mitlesens auf dem Übertragungsweg. Die früher eingesetzte Übertragungstechnik Ende-zu-Ende-Telefonleitung wurde – zum Nachteil der Datensicherheit – durch die IP-Technik abgelöst. Die IP-Technik ermögliche ein „einfaches Mitlesen der Daten auf dem Übertragungsweg“ und sei die Vertraulichkeit damit auf dem Sicherheitsniveau einer Postkarte. Auch Faxe, die in E-Mails umgewandelt werden, könnten „auf diesem Abschnitt des Übertragungswegs“ mitgelesen werden. Weiters könne die Eingabe einer fehlerhaften Faxnummer dazu führen, dass Dritte Kenntnis der Daten erlangen. Genauso entziehe es sich der Kenntnis und der Kontrolle des Senders, wer auf Seiten des Empfängers Zugang zum Empfangsgerät hat und Einsicht in die Informationen nehmen kann.
Einig sei man sich jedoch für den Einsatz des Faxes im Fall der Eilbedürftigkeit, sofern kein anderes Kommunikationsmittel zur Verfügung steht. Als Alternative sollte jedoch der klassische Postversand dem Faxversand vorgezogen werden.

Quelle: https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/datenschutzbehoerde-stuft-faxversand-als-mittlerweile-unsicher-ein_230130_543016.html