Nach einem Bericht von heise-online wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde gegen die in Bayern praktizierte Kfz-Kennzeichenscannung eingelegt. Hierbei werden massenhaft Autokennzeichen erfasst und die Daten mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dies ist in anderen Bundesländern bereits unzulässig, so steht es etwa auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU im Saarland: „Dazu gehören die Rücknahme der Befugnis zum automatisierten Fahndungsdatenabgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen sowie die den Ortspolizeibehörden eingeräumte Befugnis zur Videoüberwachung.“. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Hessen und Schleswig-Holstein wurden bereits 2008 Verfassungsbeschwerden erhoben. Gegenstand der aktuellen Verfassungsbeschwerde ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Praxis im Herbst 2014 für rechtmäßig erklärt hatte (BVerwG 6 C 7.13).
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=63
Bericht von heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Kfz-Kennzeichen-Scanning-2507669.html
Siehe hierzu auch die Nachricht der Woche vom 29.10.2014 bzw. vom 8.2.2011.