Verbraucherrechterichtline (VRRL) Stichtag: Freitag, 13. Juni 2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) tritt am 13. Juni 2014 mit weitreichenden Änderungen für den Online-Handel in Kraft. Neu gefasst wurden dabei unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in den §§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung). Darunter fallen auch Verträge über Dienstleistungen, die beispielsweise über einen Online-Shop geschlossen werden. Zahlreiche Anbieter bieten umfassende Informationsmaterialien zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie an. So unter anderem auch die Händlerbund Management AG deren Whitepaper zum neuen Widerrufsrecht bei Dienstleistungen unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden kann.

Auch Rechtsanwaltskanzleien bieten Informationsangebote zur Verbraucherrechterichtlinie an. So beispielsweise Rechtsanwalt Sören Siebert. Sein kostenloses Webinar, welches binnen kurzer ausgebucht war, soll in Kürze widerholt werden.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie kann im Bundesgesetzblatt nachgeschlagen werden. Zudem bietet die EU-Kommission weiterführende Informationen zur Directive on Consumer Rights (2011/83/EC) im Internet an.

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