Urteil des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe in Hotelzimmern

In dem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Hotelkette und der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE hat der EuGH im Wege der Vorabentscheidung durch Urteil vom 07.12.2006 entschieden, dass (1.) wenn in einem Hotel Fernsehsendungen in den Hotelzimmern der Gäste verbreitet werden, dies eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EGdarstellt, und zwar unabhängig von der verwendeten Technik. Und (2.) hat das Gericht entschieden, dass der private Charakter von Hotelzimmern nicht ausschließt, dass es sich bei der Wiedergabe von Werken in diesen Zimmern um eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie handelt.

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