Im Weblog von Interiuris ist jetzt ein Urteil des Berufungsgerichts der spanischen Provinz Pontevedra („Audiencia Provincial de Pontevedra“) vom November 2005 veröffentlicht worden. Darin stellt das Gericht fest, dass die spanischen Creative-Commons-Lizenzverträge keinen rechtlichen Wert besitzen. In dem zugrunde liegenden Fall war der Berufungskläger, ein Barbesitzer, in erster Instanz zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben verurteilt worden, weil er in seinem Etablissement Musikstücke, die der Verwertung der SGAE unterliegen, öffentlich abgespielt habe. Der Berufungskläger wandte ein, dass er lediglich Musikstücke abgespielt habe, die unter CC-Lizenzen veröffentlicht worden seien und legte hierzu eine Liste der entsprechenden CC-Lieder als Beweis vor. Das Gericht stufte die CC-Lizenzverträge jedoch als eine bloße Informationsbroschüre („un mero folleto informativo“) ein und wies die Berufung zurück.