In einem Urteil vom 25.05.2021 in der Sache „Big Brother Watch and others v. The United Kingdom“ hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.
Dem Verfahren lag eine Klage von insgesamt 4 Klägern (Big Brother Watch and others) zugrunde, die nach Berichten von Edward Snowden aus 2013 geltend machten, dass britische Geheimdienste Daten über Bürger sammeln und diese auch in die USA übermittelten.
Der EGMR hat nun festgestellt, dass die Datenerfassung, -verarbeitung und -übermittlung in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt (hinter Rz. 536).
Zum Urteil in Volltext: https://hudoc.echr.coe.int/fre#{%22languageisocode%22:[%22ENG%22],%22appno%22:[%2258170/13%22,%2262322/14%22,%2224960/15%22],%22documentcollectionid2%22:[%22GRANDCHAMBER%22],%22itemid%22:[%22001-210077%22]}