Zum Fall ‚mitwohnzentrale.de‘, zu dem der BGH bereits am 17.05. entschieden hat (wir berichteten am 23.05.2001) ist nun die schriftliche Urteilsbegründung bei ‚JurPC‘ abrufbar (http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm).
Zum Fall ‚mitwohnzentrale.de‘, zu dem der BGH bereits am 17.05. entschieden hat (wir berichteten am 23.05.2001) ist nun die schriftliche Urteilsbegründung bei ‚JurPC‘ abrufbar (http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm).