Das LG Hannover hat in seinem Urteil vom 12.09.2001 entschieden, dass der Gebrauch des Domainnamens ‚verteidigungsministerium.de‘ durch einen Privaten einen Verstoß gegen § 12 BGB begründet, da durch die unbefugte Namensverwendung eine erhebliche Zuordnungsverwirrung entsteht. Das Urteil ist im Volltext bei ‚JurPC‘ erhältlich (http://www.jurpc.de/rechtspr/20010207.htm).