Tegernseer Gebräuche online

Die „Tegernseer Gebräuche“, bei denen es sich um Handelsgebräuche im Sinne des HGB handelt, sind online abrufbar http://www.holz.de/…/tegernseer_gebraeuche.pdf). Sie „…gelten für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren. Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnissen obiger Art. Ausgenommen sind Handelsgeschäfte zwischen Importeur und erster aufzunehmender Hand bei entsprechenden Vereinbarungen.“

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