Nach einer empirischen Studie der Universität Wien willigen Nutzer des sozialen Netzwerkes Facebook nur in den seltensten Fällen informiert in die AGB des Unternehmens zur Nutzung der Internetplattform ein. So wusste nur circa ein Prozent der befragten Personen über sämtliche in den AGB enthaltenen Klauseln Bescheid, nur drei Prozent der Befragten würden, wenn sie eine Wahl hätten, in alle Klauseln einwilligen.
Robert Rothmann, der Autor der Studie, bezeichnet eine Einwilligung in diese AGB daher als „dogmatische Fiktion“, die lediglich dem Unternehmen zugute komme, dabei jedoch die Verbraucher außer Acht lasse.
Bereits seit längerer Zeit kritisieren Daten- und Verbraucherschützer diverse Mängel im Bereich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vor allem durch Facebook. Erst vor wenigen Wochen hat das Landgericht Berlin eine informierte Einwilligung in einige der datenschutzrechtlich relevanten Klauseln abgelehnt und diese daher für unwirksam erklärt (wir berichteten: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Landgericht-Berlin-sieht-rechtswidrige-Voreinstellungen-3965619.html). Die vorliegende Studie reiht sich damit in eine umfangreiche Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Datenschutzbestimmungen des Konzerns ein; vor allem Datenschützer sehen sich in ihren Ansichten bezüglich einer eventuellen Rechtswidrigkeit ebendieser Bestimmungen bestätigt.