Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf des DE-Mail-Gesetzes

Der Deutsche Anwaltsverein hat seine kritische Stellungnahme zum (bei netzpolitik.org abrufbaren) DE-Mail-Referentenentwurf online zugänglich gemacht. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass der DAV der Meinung ist, dass kein Bedarf für De-Mail bestünde. Eine rechtssichere Mail könne bereits heutzutage mit elektronischen Signaturen erreicht werden. Auch gäbe es gängige Verschlüsselungsverfahren um die Lesbarkeit einzuschränken (Punkt 1). Zudem wäre eine striktere Zweckbindung der gespeicherten Daten wünschenswert (Punkt 3). Außerdem sollte das geplante Gesetz klarstellen, dass weder staatliche Behörde noch Unternehmen mit Monopolcharakter noch der Arbeitgeber einen Bürger zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen und dass ihm aus der Weigerung auch kein Nachteil entstehen darf (Punkte 4 & 5). Zuletzt wird der geplante Wegfall der Zustellungsfiktion an Sonn- und Feiertagen durch eine Neuregelung des § 5 Abs. 7 Satz 3 VwZG kritisiert (Punkt 6).

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