Der Librarian of Congress hat weitere bis auf weiteres verbindliche Ausnahmen vom Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unter dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) festgelegt. Zu den neuen Fallgruppen der Fair-Use-Nutzung zählen nun (1) das Umgehen eines DVD-Kopierschutzes zum Anfertigen kurzer Ausschnitte für Bildungszwecke, Dokumentarfilme oder nicht-kommerzielle Videos. Auch (2) das Jailbreaking sowie die (3) Befreiung eines Handys vom SIM-Lock sind nun erlaubt. Das (4) Überprüfen von Videospielen auf Sicherheitslücken, wenn dadurch primär die Sicherheit des Computernutzers und seines Systems gewährleistet werden soll, fällt nun ebenfalls unter die Ausnahmen. Auch die (5) Umgehung von Software- und Hardware-Schutztechnologien für Produkte, die die Hersteller nicht mehr unterstützen, um nach Sicherheitslücken zu suchen und diese durch Patches zu stopfen ist nunmehr legal. Des Weiteren wird die (6) Umgehung des Schutzes bei e-Books erlaubt, um die „Laut-Vorlesen“-Funktion freizuschalten, wenn diese in keiner Version freigeschaltet ist.