Spickmich.de-Urteil des OLG Köln

Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt nach einen Urteil der 15. Zivilkammer des OLG Köln vom 27.11.2007 weiterhin erlaubt. Mit dem Urteil wies das Gericht die Berufung einer Lehrerin aus Neunkirchen-Vluyn zurück. Das Bewerten von Lehrern über spickmich.de nach Kategorien wie „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“ aber auch „cool und witzig“ ist nach Ansicht der Richter durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) gedeckt. Die Benotung soll in diesem Fall der Orientierung von Schülern und Erwachsenen dienen und somit Transparenz herstellen. Weiterhin sei erheblich, dass das Portal keine uneingeschränkt öffentliche Bewertung zuließe.

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