Köhler soll Veto gegen Telekommunikationsüberwachungsgesetz einlegen

Mit der Bitte, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen hat sich der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, an den Bundespräsidenten Horst Köhler gewandt. Am Freitag, 30.11.2007 hat auch der Bundesrat dem geplanten Gesetz zugestimmt. In dem Schreiben bringt der Präsident der BRAK hervor, dass das Gesetz in Teilen verfassungswidrig sei und eine Unterscheidung zwischen absolutem und relativem Abhörverbot für verschiedene Berufe nicht verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sei. So würden Anwälte, Ärzte aber auch Journalisten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden können. Gerade bei Rechtsanwälten würde die Kommunikation jedoch häufig den Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung betreffen.

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