Spanien: Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden

Der Tribunal Supremo hatte jetzt erstmals Gelegenheit, über das Recht auf Vergessenwerden zu entscheiden. Durch Urteil vom 15.10.2015 entschied der Oberste Gerichtshof auch unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH im Fall Google (siehe JIPS-Nachrichtvom 13.05.2014), dass es bei einer Abwägung zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen auch auf den Faktor Zeit ankommen kann.

Die Kläger, die in den 1980er Jahren wegen Drogendelikten straffällig geworden waren, verlangten von der spanischen Tageszeitung El País eine entsprechende Änderung des Quellcodes ihres Archivs, damit ihre Namen und Initialen nicht mehr von Suchmaschinen erfasst werden können. Das erstinstanzliche Gericht und das Berufungsgericht hatten der Klage stattgegeben. Der Tribunal Supremo bewertete angesichts des langen Zeitraums, der seit den Straftaten vergangen war, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen höher als das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Berufungsgerichts.

Urteil des Tribunal Supremo