Spanien: Erstmals Bestätigung der CC-Lizenzen durch Berufungsgericht

Der spanische Rechtsanwalt Javier de la Cueva hat in seinem Weblog ein Urteil des Berufungsgerichts von Madrid („Audiencia Provincial de Madrid“) vom Juli dieses Jahres veröffentlicht, durch das erstmals in zweiter Instanz bestätigt wird, dass bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikstücken, die beispielsweise unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, keine Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind.
Die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE hatte bereits mehrfach erfolglos Barbesitzer wegen öffentlicher Wiedergabe von solchen Musikstücken, die unter einer freien Lizenz standen, auf Zahlung von Urheberrechtsabgaben verklagt, hatte jedoch bislang darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen die klageabweisenden Entscheidungen der ersten Instanz einzulegen (siehe JIPS-Nachricht vom 17.05.07). Jetzt also liegt erstmals die Entscheidung eines spanischen Berufungsgerichts vor, in dem die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt wird. Das Gericht führt aus, dass – egal ob der Urheber die Klausel „Copyleft“ verwendet oder sich einer Creative-Commons-Lizenz-Nicht-Kommerziell bedient hat – es sich in jedem Fall um das eine Modell handelt, das auf der Idee beruht, Werke ins Internet zu stellen, damit der Zugang für die Öffentlichkeit frei und kostenlos ist, so dass bei deren Wiedergabe in der Öffentlichkeit keine Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind.

Related Links

  • http://www.derecho-internet.org/node/414