Spanien: Einstellungsbeschluss im Fall „tvmix.net“ bestätigt

Die Audiencia Provincial de Madrid hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 03. November 2008 den Einstellungsbeschluss des Juzgado de Instrucción vom Mai 2008 (siehe JIPS-Nachricht vom 22.05.08) in dem Strafermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Website „tvmix.net“ bestätigt. Gegen den Einstellungsbeschluss hatte u. a. die Nationale Liga für den Profifußball und eine Rechteverwertungsgesellschaft Beschwerde eingelegt. Mit dem ablehnenden Beschluss der Audiencia Provincial ist nun der Rechtsweg erschöpft. Der Beschuldigte hatte auf seiner Website Links zu chinesischen Websites angeboten, die es ermöglichten, Fußballspiele der nationalen Liga unverschlüsselt und kostenlos über ein Peer-to-Peer-Netzwerk anzusehen. Nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts handelte es sich hierbei um kein strafrechtlich relevantes Verhalten, da der Beschuldigte weder mit Gewinnabsicht gehandelt habe noch irgendwelche wirtschaftlichen Vorteile durch das Bereitstellen der Links erzielt habe. Der spanische Rechtsanwalt David Bravo hat auf seiner Website den vollständigen Beschlusstext in einer restrukturierten Form im txt-Format zur Verfügung gestellt.

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