Schärfere Vorgehensweise nach Schrems II

Der Datenschutzbeauftragte für Rheinland Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, kündigt ein schärferes Vorgehen gegen unerlaubten Drittlandtransfer personenbezogener Daten und damit die Umsetzung des Schrems II Urteils an.

Nach dem sog. Schrems II-Urteil des EuGH vom Juli 2020 dürfen nur solche Daten in EU-Drittländer übermittelt werden, für die im konkreten Fall ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet werden könne. Dies sei oft nicht der Fall, mithin seien laut Kugelmann auch unbewusste Datenschutzverstöße denkbar. 

Deshalb möchte Kugelmann zuerst eine sog. Informationsoffensive starten und im Zuge dessen Unternehmen für die Problematik sensibilisieren. In einem nächsten Schritt wolle man dann ggf. über Sanktionen nachdenken, sofern dies notwendig sei. 

 

Pressemitteilung: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/informationsoffensive-zur-datenuebermittlung-in-drittlaender-kugelmann-wer-bis-jetzt-noch-nicht-auf/

Dazu auch: https://www.heise.de/news/Aus-fuers-Privacy-Shield-Datenschuetzer-will-durchgreifen-6046377.html