Rekordstrafe für Google in Europa – wegen Missbrauchs seiner Marktmacht

Google muss eine Wettbewerbsstrafe von rund 4,1 Milliarden Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 2. Juli 2026 das Rechtsmittel des Konzerns zurück und bestätigte damit die bislang höchste von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbsbuße. Neu verhängt wurde die Strafe allerdings nicht: Die Kommission hatte sie bereits 2018 ausgesprochen; das Gericht der Europäischen Union reduzierte sie 2022 von ursprünglich 4,34 auf rund 4,125 Milliarden Euro, was dennoch die jemals höchste Wettbewerbsbuße darstellt, die jemals von der EU gegen ein Unternehmen verhängt wurde.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Googles Vorgaben für Hersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter. Wer den Google Play Store auf seinen Geräten anbieten wollte, musste unter anderem auch die Google-Suche und den Browser Chrome vorinstallieren. Zudem beschränkte Google den Vertrieb von Geräten mit nicht genehmigten Android-Versionen. Nach Auffassung der europäischen Wettbewerbsbehörden stärkte Google damit die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine und erschwerte konkurrierenden Anbietern den Marktzugang.

Der EuGH bestätigte nun, dass das Gericht der Europäischen Union bei seiner Beurteilung keine Rechtsfehler begangen hatte. Das Urteil beendet den langjährigen Rechtsstreit endgültig und unterstreicht, dass auch digitale Ökosysteme dem europäischen Kartellrecht unterliegen.

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