Die von der Bundesregierung derzeit geplante Modernisierung des Registerwesens in der behördlichen Verwaltung wird in einer von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie technisch und rechtlich untersucht und als abzulehnend eingestuft.
Der Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung (RegMoG-E) sieht vor, anhand der Steuer-ID ein allgemeines Personenkennzeichen zu schaffen, über das Einträge verschiedener Datenbanken zusammengeführt und Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden können. Folglich könnten
durch die Verknüpfung verschiedener Datenbestände Bürgerinnen und Bürger überwacht werden, weswegen der Gesetzesentwurf als nicht verfassungskonform eingeschätzt wird. In der Studie werden daher zwei Alternative Modelle vorgeschlagen, die zusammen mit weiteren Maßnahmen
einen verbesserten Datenschutz sowie IT-Sicherheit bieten könnten.
Quellen:
https://www.heise.de/news/Studie-Registermodernisierung-mit-zentraler-Buerger-ID-ist-verfassungswidrig-4987747.html
https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/954