Bei der Polizei ist es zur Zeit im Trend zu verschiedenen Anlässen Informationen in den sozialen Netzwerken zu verbreiten. Insbesondere Twitter erfreut sich dabei großer Beliebtheit. Die Frankfurter Polizei veröffentlichte beispielsweise zahlreiche Fotos und Statements rund um die Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB-Zentrale in Frankfurt. Doch darf die Polzei das überhaupt?
Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt kommt in einem Artikel in der Zeit zu einem klaren Ergebnis und hält den Einsatz von sozialen Netzwerken in vielen Fällen für rechtswidrig. Zum einen fehle eine klare Ermächtigungsgrundlage, zum anderen verletzte die Polizei regelmäßig die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen und missachte die Gebote der Sachlichkeit und Richtigkeit, die das BVerfG im sog. OSHO-Beschluss (Beschluss vom 26. Juni 2002 · Az. 1 BvR 670/91) aufgestellt hat. Auch die Verpflichtung zur politischen Neutralität, die das BVerfG in der "Brokdrof-Entscheidung" entwickelt hat, werde in einigen Fällen missachtet. Rund um die Proteste in Frankfurt hatte die Polizei beispielsweise Behauptung aufgestellt, die sich im Nachhinein als falsch herausstellten oder nicht zu beweisen waren.
Link zum Artikel der Zeit: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/polizei-twitter-verstoss-gegen-recht
Artikel auf netzpolitik.org mit ausgewählten Tweets: https://netzpolitik.org/2015/betont-laessiger-auftritt-der-polizei-auf-twitter-haeufig-rechtswidrig/
Artikel auf metronaut.de: http://www.metronaut.de/2015/03/twittern-zur-aufstandsbekaempfung/