Der Deutsche Bundestag hat sich am 03.07.2015 mit dem Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) befasst. Folgende Punkte waren dabei wesentlich:
1. Digitale Vernetzung: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, solle der Arzt künftig wichtige Notfalldaten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können.
2. Digitalisierung sei eine große Chance für den selbstbestimmten, aktiven Patienten. Ein modernes Stammdatenmanagement solle nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen flächendeckend eingeführt werden.
3. Datenschutz: Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur erfülle die höchsten Sicherheitsstandards: Es gebe klare Zugriffsrechte, der Zugriff der Ärzte auf Daten werde protokolliert, Krankenkassen seien zur Information verpflichtet. Medizinische Daten würden verschlüsselt. Der Patient sei jederzeit Herr über seine Daten und bestimme, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden werden und wer sie lesen darf.
Link: http://bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/E/eHealth/150622_Gesetzentwurf_E-Health.pdf