Eisenbahnrecht

Matthias Dörfler hat auf seinen Seiten eine umfangreiche Sammlung zum Eisenbahnrecht zusammengestellt. Neben einer Normensammlung gibt es auch eine gut sortierte Urteilssammlung, die einen nach Sachgebieten geordneten Zugriff auf wichtige zivil- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ermöglicht. (thre.). Related Links http://www.homepages.de/home/thassilo@dialup.nacamar.de/inhalt/seite2.html

Elexica

Die englische Kanzlei Simmons & Simmons steht hinter „Elexica„, einen neuen Onlinedienst, der sowohl Internetprovider im Vereinigten Königreich als auch – für Nicht-Briten interessanter – Anbieter juristischer Informationen „von Juristen für Juristen“ ist. Nach einer kostenlosen Anmeldung hat der Benutzer unter anderem Zugriff auf das „EU Diary“, eine spezielle Suchmaschine sowie auf Checklisten zu vielen Rechtsgebieten. Von besonderem Interesse ist

Grundzüge des Straßenverkehrsrechts

In den folgenden Wochen der ausgelassenen Weihnachts-, Sylvester/Neujahrs-, und Faschingsfeiern mag die Web-Site www.strafzettel.de/ dem einen oder anderen vielleicht nützlich sein … Das Informationsangebot, das sich nach Angabe seines Autors, eines Rechtsanwalts, an den „Normalverbraucher“ wendet, beschränkt sich nicht, wie man dem insoweit zu eng formulierten Domain-Namen entnehmen könnte, auf ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Fragestellungen, sondern deckt die breite Palette rund

Informationszentrale über Betrug im Internet

Die Nationale Verbraucherschutzzentrale der USA (http://www.nclnet.org) betreibt unter http://www.fraud.org eine Informationszentrale über Betrug und Schwindeleien bei Online-Geschäften. „The Fraud Watch Web site provides tips, articles, bulletins and other information that you can use to avoid fraud, protect your privacy, and navigate the Net safely and enjoyably.“ Die Informationszentrale nimmt auch Berichte über mögliche Betrugsversuche entgegen (http://www.fraud.org/info/repoform.htm). Related Links http://www.fraud.org

Lernprogramm Internationales Steuerrecht

Das „Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht“ der Wirtschaftsuniversität Wien präsentiert auf seinen Seiten ein sogenanntes „Distance-Learning-Programm“ auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts, das nach einer kostenlosen Registrierung sofort online genutzt werden kann. Das Lernprogramm ist in zwei Bereiche gegliedert. Der Bereich „Fallbeispiele und Prüfungsschema“ beinhaltet Fälle zu bestimmten Schwerpunkten des Internationalen Steuerrechts. Jeder Fall ist in einzelne Frage unterteilt,

MATEO

MATEO („Mannheimer Texte Online“), im April 1996 an der Universität Mannheim gegründet, veröffentlicht aktuelle wissenschaftliche Arbeiten aller Fächer und jeglicher Herkunft, sowie historische Texte im Internet. Die aktuelle wissenschaftliche Literatur beinhaltet derzeit die Kategorien „Monographien“, „Dissertationen“, „Aufsätze und Vorträge“, „Technical Reports/Arbeitspapiere“, „Diplom- Magister- und Staatsexamensarbeiten“. Hier sind in der Regel nur Auszüge online einsehbar, um den Volltext zu erhalten, muss

Chinas Recht

Auf dem Server des „Max-Plack-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht“, das sich mit der Erforschung des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts sowie ihrer Nachbargebiete, einschließlich der Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung beschäftigt, bietet nun der Mitarbeiter Frank Münzel eine Seite zum Recht Chinas an. Dort finden sich kommentierte Übersetzungen aus dem Recht der Volksrepublik China mit dem Schwerpunkt Zivil-

„Internationales Steuerrecht im Internet“

„Internationales Steuerrecht im Internet“ bietet auf seinen Seiten vielseitige Informationen zu steuerlichen Themen mit Auslands- oder Ausländerbezug. Das Angebot reicht von Nachrichten über eine Auswahl aktueller Schreiben des Bundesfinanzministeriums bis hin zu einer Linkliste im Internet abrufbarer Fachartikeln und der Gesamtübersicht 1999 der amtlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Besonders erwähnenswert aber ist die kostenfreie Datenbank, ie momentan zu 107 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, Protokolle, Gesetze

Deutsche Bundesbank

Art 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (BGBl I S. 330) sieht ab dem 1. Mai 2000 eine Änderung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend vor, dass eine Geldschuld während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. Aktuelle Informationen über den Basiszinssatz (und andere Zinssätze) bietet die

„Cryptography and Liberty 2000“

„Cryptography and Liberty 2000“ heißt der dritte, von der Bürgerrechtsorganisation EPIC (Electronic Privacy Information Center) erstellte, international vergleichende Überblick über Kryptographie-Regelungen, Die Bewertungsmaßstäbe und Quellen für die Beurteilungen der einzelnen Länder sind klar dargestellt. Im EU-Vergleich schneidet Deutschland mit drei Bestnoten seit 1998 am besten ab. Schlusslicht bildet hier Frankreich. Am Anfang des Ratings stehen ausführliche allgemeine Informationen über die