Die Europäische Kommission hat am 20.02.2002 einen ‚Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen‘ vorgestellt und im Internet publiziert (http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/com02-92de.pdf). Zu diesem Vorschlag wurden bereits Fragen und Antworten erarbeitet, die ebenfalls online eingesehen werden können (http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/02-32.htm). Related Links http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/com02-92de.pdf
CALI steht für ‚The Center for Computer-Assisted Legal Instruction‘, einem nichtkommerziellen Zusammenschluß amerikanischer juristischer Fakultäten. Gegründet wurde das Projekt von der ‚University of Minnesota Law School‘ und der ‚Harvard Law School‘ und war ursprünglich dazu gedacht, im Rahmen einer Kooperation elektronische Übungen für die Verwendung im Jurastudium zu entwickeln und ein Netzwerk zum Austausch dieser Informationen aufzubauen. Diese Ziele wurden
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte bietet seit kurzem eine Broschüre zum Thema ‚Datenschutz bei Windows 2000‘ an (http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/w2k.pdf). Darin werden die zentralen sicherheitsrelevanten Aspekte des Betriebssystems detailliert aufgezeigt und konkrete Empfehlungen zur datenschutzgerechten Konfiguration gegeben. Related Links http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/w2k.pdf
Das türkische Verfassungsgericht ist jetzt mit einer eigenen Seite im Internet vertreten (http://www.anayasa.gov.tr). Dort werden u.a. Urteile im Volltext ab dem Jahr 1994 angeboten. Informationen zum Gericht selbst stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Related Links http://www.anayasa.gov.tr
Im Fall ‚United States of America v. Microsoft Corporation‘ (wir berichteten zuletzt am 04.07.2001) wurde nun vom Gericht die Offenlegung des Quell-Codes von Windows gegenüber den klagenden Bundesstaaten angeordnet (http://www.dcd.uscourts.gov/microsoft-2001.html). Das ‚Department of Justice‘ hat ausserdem nun die 47 bedeutsamsten öffentlichen Kommentare im Internet publiziert (http://www.usdoj.gov/atr/cases/ms-major.htm). Öffentliche Kommentare konnten innerhalb einer 60tägigen Frist beim U.S. Justizministerium eingereicht werden. Als ‚major‘
Die Firmen ‚Adobe‘, ‚Autodesk‘, ‚Macromedia‘ und ‚Microsoft‘ sind vor einem Gericht im schwedischen Landskrona mit ihrem Anliegen gescheitert, einen Duchsuchungsbefehl gegen den Betreiber von ‚kickme.to‘ zu erwirken (http://ns2.dynamicname.com/court/page1.html). ‚kickme.to‘ ist ein anonymer Redirect-Dienst, der von einer Subdomain unter ‚kickme.to‘ auf einen beliebigen Webserver verweist, der für den Benutzer dadurch nicht ersichtlich ist. Der Service erfreut sich wegen seiner Anonymität insbesondere
Das ‚World Wide Web Consortium‘ hat am 14. Februar 2002 ‚XML-Signature Syntax and Processing‘ als W3C-Empfehlung auf seinen Seiten veröffentlicht (http://www.w3.org/TR/2002/REC-xmldsig-core-20020212/). Related Links http://www.w3.org/TR/2002/REC-xmldsig-core-20020212
‚Klausuraufbauschemen – 1000 juristische Übungen‘ ist eine besonders für Studierende interessante und hilfreiche Internetseite. Hier werden zahlreiche Orientierungshilfen zum Aufbau von Klausuren im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht und Prozessrecht angeboten. Die einzelnen Themengebiete sind dabei unterteilt in weitere Kategorien und Unterkategorien. So gibt es z.B. in der Rubrik ‚Zivilrecht‘ eine Kategorie ‚Sachenrecht‘ mit der Unterkategorie ‚Mobiliarsachenrecht‘. Dort schliesslich findet man
Die Herausgeber des amerikanischen Magazins ‚CIO‘ haben gemeinsam mit dem Geheimdienst, dem FBI und Industrieexperten Orientierungshilfen zur Bekämpfung von Computerkriminalität publiziert (http://www.cio.com/research/security/incident_response.pdf). Das Dokument beinhaltet neben Telefonnummern amerikanischer Justizbehörden auch ein Formular zur Anzeige der Straftat. Related Links http://www.cio.com/research/security/incident_response.pdf
Der ‚9th U.S. Circuit Court of Appeals‘ hat nun in einem Urteil entschieden, dass die Verwendung von sog. ‚Thumbnails‘ eines Originalbildes eine ‚faire Nutzung‘ im Sinne des Urheberrechts ist. Demgegenüber stellt die Verwendung von Inline-Links und Inline-Frames, bei denen nicht ersichtlich ist, dass die Informationen von einer externen Seite stammen, eine Urheberrechtsverletzung dar. Related Links http://www.ca9.uscourts.gov/ca9/newopinions.nsf/C38AD9E9A70DB15188256B5700813AD7